Startseite › Foren › Kollektivverträge › KV Handel Mehrarbeitszuschläge › Re:Re: KV Handel Mehrarbeitszuschläge
2. Dezember 2011 um 23:24 Uhr
#73023
Teilnehmer
Hallo Carmen!
Ich bilde mir ein, dass ich darüber irgendwann mal eine Abhandlung gelesen habe – wonach diese Frage leider ungeklärt blieb.
Mein Zugang ist der:
Der Zuschlag für die längeren Öffnungszeiten soll ja „Leistungen für besondere Arbeitszeiten“ abgelten und nicht unbedingt die zeitliche Mehrleistung – daher mE keine Kumulationssperre gem. § 19d Abs. 3d AZG.
Somit würde mE beide Zuschläge zustehen – sicher bin ich mir diesbezüglich aber leider nicht!
LG
