Re:Re: KV Handel Mehrarbeitszuschläge

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#73023
Roland
Teilnehmer

Hallo Carmen!

Ich bilde mir ein, dass ich darüber irgendwann mal eine Abhandlung gelesen habe – wonach diese Frage leider ungeklärt blieb.

Mein Zugang ist der:
Der Zuschlag für die längeren Öffnungszeiten soll ja „Leistungen für besondere Arbeitszeiten“ abgelten und nicht unbedingt die zeitliche Mehrleistung – daher mE keine Kumulationssperre gem. § 19d Abs. 3d AZG.
Somit würde mE beide Zuschläge zustehen – sicher bin ich mir diesbezüglich aber leider nicht!

LG