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13. September 2009 um 10:40 Uhr
#70930
Martin
Teilnehmer
nachtrag:..
auch ausländische angestelltendienstzeiten sind anrechenbar!
wie und ob dies feststellbar ist, überlasse ich deiner eigenen phantasie…
ich habe einmal die dienstzeiten in slowenien so bewertet, als ob sie in österreich verbracht worden sind.
d.h. sekretärin angestellte, näherin arbeiterin, im zweifel angestellte. das ergebnis dann von der dienstnehmerin mit „ich bestätigte die richtigkeit…“ unterschreiben lassen.
ob auch nicht-eu länderzeiten angerechnet werden – bitte noch recherchieren.