Re:Re: KV Handel – Einstufung – bitte um Hilfe

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#70948
Ruth
Teilnehmer

Hallo Martin!
Ich habe nun den Versicherungsdatenauszug – die Angestellten Zeit sind sehr gut erkennbar – was ist mit zeiten für Urlaubsafindung gehören die zum Angestelltenverhältnis – oder nur zur Entgeltperiode (also bei der Einfstufung) unwichtig?

Noch eine klitzekleine Frage – die Lehre die die Dame gemacht hat, wird lt. KV Handel Angestellter nicht angerechnet – ist das richtig, dass dann die ersten 3 Angestelltenjahre in BG 1 sind und dann im 4. Jahr die Einreihung in BG 2 beginnt?

Danke für deine Hilfe
LG
Ruth