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23. September 2009 um 16:20 Uhr
#70948
Ruth
Teilnehmer
Hallo Martin!
Ich habe nun den Versicherungsdatenauszug – die Angestellten Zeit sind sehr gut erkennbar – was ist mit zeiten für Urlaubsafindung gehören die zum Angestelltenverhältnis – oder nur zur Entgeltperiode (also bei der Einfstufung) unwichtig?
Noch eine klitzekleine Frage – die Lehre die die Dame gemacht hat, wird lt. KV Handel Angestellter nicht angerechnet – ist das richtig, dass dann die ersten 3 Angestelltenjahre in BG 1 sind und dann im 4. Jahr die Einreihung in BG 2 beginnt?
Danke für deine Hilfe
LG
Ruth