Re:Re: KV Handel – Einstufung – bitte um Hilfe

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#70949
Roland
Teilnehmer

Hallo Ruth!

Eine Urlaubsersatzleistung würde ich nicht anrechnen.

Die Einstufung sieht auch korrekt aus, allerdings kann nach 3 Jahren auch eine Einstufung in eine höhere Beschäftigungsgruppe möglich sein (je nach Tätigkeit).

LG