Startseite › Foren › Kollektivverträge › KV Handel – Einstufung – bitte um Hilfe › Re:Re: KV Handel – Einstufung – bitte um Hilfe
23. September 2009 um 21:50 Uhr
#70949
Teilnehmer
Hallo Ruth!
Eine Urlaubsersatzleistung würde ich nicht anrechnen.
Die Einstufung sieht auch korrekt aus, allerdings kann nach 3 Jahren auch eine Einstufung in eine höhere Beschäftigungsgruppe möglich sein (je nach Tätigkeit).
LG