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Hallo Kathrin!
Auf Seite 6 des KV’s Handelsang. (von der GPA – die neuen Regelungen ab 1.1.2008) befindet sich folgende Textstelle:
Mehrstundenzuschlag
• Mehrstunden sind ab 1.01.2008 mit einem Zuschlag von 25 % abzugelten, wenn sie nicht
innerhalb eines Quartals oder eines anderen dreimonatigen Zeitraumes durch Zeitausgleich
abgegolten werden. Bei Gleitzeit muss dieser Zeitausgleich innerhalb der jeweiligen Gleitzeitperiode
erfolgen.
• Der Mehrstundenzuschlag gilt nicht für die zuschlagfreie Mehrarbeit, die durch die Arbeitszeitverkürzung
entstanden ist.
• Der Mehrstundenzuschlag gebührt zusätzlich zu den Zeitgutschriften für verlängerte Öffnungszeiten.
Nähere Informationen erhalten sie unter http://www.gpa-djp.at und bei ihrer nächstgelegenen Regionalgeschäftsstelle.
Somit ist klar, dass es sehr wohl den Teilzeit-Mehrarbeitszuschlag bei den Handelsang. gibt.
LG