Re:Re: KV Gastgewerbe (Arbeiter)

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#66431
Anonymous
Teilnehmer

Hallo Monika!

Meine Ansicht ist diese:
Überstunden in der Zeit zwischen 19 Uhr und 7Uhr wenn die Blockzeit von 3 Stunden erfüllt ist, können steuerfrei nach § 68 abgerchnet werden. In deinem Fall ist ja die Blockzeit erfüllt. Außerdem ist in deinem Fall der 6. Tag sowieso Überstunden und da wären die Üst ab 19 Uhr steuerfrei zu rechnen.
Weiters steht noch der erhöhte Freibetrag zu, da ja überwiegend in der Nacht gearbeitet wird.

Zur Frage der Nachtzuschläge laut Kollektivvertrag:
du mußt überprüfen ob überwiegend zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gearbeitet wird, dann mußt du sowieso lt. KV die Nachtzuschläge zahlen (sonst wirds der Prüfer nachverrechnen). Diese wären dann auch steuerfrei (nicht für Urlaub) bis zum Freibetrag.

LG