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13. Mai 2011 um 15:12 Uhr
#72674
Teilnehmer
Hallo Kathrin!
Dazu vielleicht noch ein kleiner Gedankenanstoß (da war ich ein bisschen vorschnell):
Wenn ihr eine Vereinbarung für alle DN oder wenigstens bestimmte Gruppen von DN macht, würde es dann auch als lohngestaltende Vorschrift gelten, und somit könnte mE dann auch ein 100%iger Zuschlag für den Sonntag steuerfrei abgerechnet werden können, da dies ja auch in anderen Branchen durchaus üblich ist.
LG