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13. Dezember 2011 um 12:03 Uhr
#73031
Dani S.
Teilnehmer
Hallo Neuling!
Der DG bzw. der DN muss Arbeitszeitaufzeichnungen gem. AZG führen, da ihm ansonsten sehr hohe Strafen drohen. Bei jeder Prüfung werden diese nun verlangt!
Wenn dem DN gem. KV Taggeld zusteht, muss es ihm auch ausbezahlt werden. Schon allein wegen der Steuerfreiheit würde ich keine andere Gestaltung vorziehen. Wenn man den Anteil des Taggeldes in Lohn umwandelt, zahlt ja auch der DG drauf.
LG Daniela