Re:Re: KV für Arbeiter im Metallgewerbe – Entfernungsz.

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Mathias
Teilnehmer

Hallo Martin,

nur während der Anfangsphase von 5 bzw. 15 Tagen kannst Du Taggelder über den KV hinaus bis max. 26,40 €/Tag bzw. 2,20 €/Stunde steuerfrei auszahlen (Tagggelder gem. § 26 Ziffer 4EStG).

Über die Anfangsphase hinaus (Taggelder gem. § 3 EStG) sind nur die geringeren KV-Sätze steuerfrei. Zahlst Du freiwillig mehr, ist der Mehrbetrag steuerpflichtig.

LG
Mathias