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26. November 2011 um 23:09 Uhr
#73012
Roland
Teilnehmer
Hallo Peter!
Die KV-Erhöhungen sind zu berücksichtigen, da auch die Ist-Löhne erhöht wurden.
Biennalsprünge (sofern in deinem KV vorgesehen) wären grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, da die Karenz (im Normalfall) nicht angerechnet wird. Da kann jedoch der KV wieder besserstellen.
LG