Re:Re: KV Erhöhungen in der Karenz

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#73012
Roland
Teilnehmer

Hallo Peter!

Die KV-Erhöhungen sind zu berücksichtigen, da auch die Ist-Löhne erhöht wurden.
Biennalsprünge (sofern in deinem KV vorgesehen) wären grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, da die Karenz (im Normalfall) nicht angerechnet wird. Da kann jedoch der KV wieder besserstellen.

LG