Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Künstler- Sporlter Wohnort USA › Re:Re: Künstler- Sporlter Wohnort USA
13. März 2015 um 17:17 Uhr
#74046
Martin
Teilnehmer
Wenn Dir niemand hilft, ist eine Anfrage nach § 90 ESTG beim Betriebsstättenfinanzamt eine Lösung.
Den Fall genau schildern, dann bekommt man auch nach 5-20 Tagen eine schriftliche Antwort.