Re:Re: Kündigungstermin

Startseite Foren Laufender Bezug Kündigungstermin Re:Re: Kündigungstermin

#71079
usha
Mitglied

Und bezüglich der Kündigungsentschädigung: am besten Sie lassen sich von der Arbeiterkammer beraten und vertreten. Sie sollen dann das bekommen, was Sie bekommen hätten, hätte der DG die Kündigungsfrist eingehalten.
Zum Urlaubverbrauch darf Sie der Dienstgeber nicht zwingen, denn Sie können sich ja nicht erholen. Sie haben Anspruch auf 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit für Jobsuche. Der DG kann Sie auch freistellen – er muss aber ihr Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter bezahlen. Ich bin mir nicht sicher wie es mit den Überstunden ist – ich glaube, dass es Ihnen zumutbar sein wird, dass Sie diese abbauen müssen. Aber Urlaub müssen Sie sicher nicht konsumieren. Außer Sie haben etwas bereits gebucht – und fahren/fliegen auch hin.
LG
Usha