Re:Re: Kündigung während „verlängerter“ Karenz

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Roland
Teilnehmer

Hallo biggi!

Der Kündigungsschutz nach Karenz ist so zu verstehen, dass eine Kündigung NICHT AUSGESPROCHEN werden darf innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Karenz. Daher muss man die DN „noch eine gewisse Zeit lang beschäftigen – Einhaltung Kündigungsfrist bis zum nächsten Kündigungstermin“.

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht während einer „verlängerten“ Karenz nicht – aber pass bitte auf die „Motivkündigung“ auf.

UEL (sofern noch Urlaub offen) ist natürlich bei Beendigung des DV zu bezahlen – ansonsten fällt grundsätzlich nichts mehr an, da Abfertigung neu.

LG