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22. September 2011 um 17:02 Uhr
#72876
JB1
Teilnehmer
also ich würde vorher was sagen, sonst musst du ja ein geld nachher eventuell gerichtlich einfordern. taktisch würd ichs aber so anstellen, dass du mal vorsichtig fragst bei der kündigung was denn nun mit der rückzahlung ist, weil deines wissens nach muss die aliquotierung vereinbart sein, sonst ist die rückzahlung ausgeschlossen.
viel glück jedenfalls