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21. September 2011 um 21:07 Uhr
#72868
thorsten2
Mitglied
Der Dienstnehmer verpflichtet sich den Gesamtbetrag (Kurskosten+Dienstfreistellung) zurückzuzahlen falls das Dienstverhältnis vor 36 Monaten ab Beginn des Kurses beendet wird.
Sonst ist über die Rückzahlung nichts angegeben.