Re:Re: Kündigung – Rückzahlung Kurskosten?

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#72868
thorsten2
Mitglied

Der Dienstnehmer verpflichtet sich den Gesamtbetrag (Kurskosten+Dienstfreistellung) zurückzuzahlen falls das Dienstverhältnis vor 36 Monaten ab Beginn des Kurses beendet wird.

Sonst ist über die Rückzahlung nichts angegeben.