Re:Re: Kündigung nach Wochenhilfe

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#70300
SchwarzSab
Mitglied

Hallo Petra-Maria,

für eine Kündigung benötigst du in diesem Fall sicher die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts.

Am besten erkundigst du dich dort vorab telefonisch ob eine Zustimmung in deinem erteilen würde bevor du den Antrag stellst.

lg sabine