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13. März 2009 um 14:15 Uhr
#70301
SchwarzSab
Mitglied
ps.: eine schriftliche einvernehmliche Lösung mit der Mitarbeiterin wäre die unkomplizierteste Auflösungsart. (Achtung, bei Minderjährigen Bescheinigung des ASoG oder der Arbeiterkammer beilegen, dass die Mitarbeiterin über Ihre Rechte aufgeklärt wurde)