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25. August 2008 um 22:12 Uhr
#69554
Teilnehmer
Hallo ela975!
Ja, Anspruch auf die halbe Abfertigung ist gegeben, wenn der Gatte spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz den Austritt erklärt.
Kein Problem wegen Arbeitsaufnahme bei einem anderen Dienstgeber.
LG