Re:Re: Kündigung nach Väterkarenz

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#69554
Roland
Teilnehmer

Hallo ela975!

Ja, Anspruch auf die halbe Abfertigung ist gegeben, wenn der Gatte spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz den Austritt erklärt.
Kein Problem wegen Arbeitsaufnahme bei einem anderen Dienstgeber.

LG