Re:Re: Kündigung im Krankenstand – UEL ins Vorjahr

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#70408
Roland
Teilnehmer

Hallo Bina!

Der Fall ist Gott sei Dank nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick scheint:
Der Anspruch auf die Ersatzleistung entsteht erst mit der Beendigung des DV, also am 15.4.2009.
Somit rechnest du die ErUE einfach (ganz normal) im April 2009 ab.
Welche Besonderheit es hier im RZL gibt, weiß ich allerdings nicht.

LG