Re:Re: Kündigung im Krankenstand

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#74306
MaHa
Teilnehmer

Die 20 AT + 17 AT ergeben erst 37 AT, also hat er noch mal 5 Tage die vom Folgeanspruch zum Auffüllen auf die 42 AT verwendet werden, anzuhängen sind, da der Dienstnehmer insgesamt 42+28 AT am Stück Entgeltpflichtig krank sein darf bevor kein Entgeltanspruch mehr besteht.
Daher ist der 20.09. korrekt.