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15. September 2008 um 12:38 Uhr
#69609
Teilnehmer
Nachdem die Dienstnehmerin erst im Dezember 2000 eingetreten ist, gehe ich davon aus, dass es sich nicht um eine Hausbesorgerin, sondern um eine Hausbetreuerin handelt.
Diese hat eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, und einen Abfertigungsanspruch von 3 Monatsentgelten.
Bei einer echten Hausbesorgerin mit Dienstwohnung wäre die Kündigung und die Berechnung der Endigungsansprüche viel komplizierter, das Hausbesorgergesetz gilt aber nur für Eintritte bis zum 30.6.2000.
LG
Martina