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16. November 2016 um 16:14 Uhr
#74327
Wienerin
Mitglied
Eine rechtswirksam ausgesprochene Kündigung kann nicht einseitig zurückgezogen werden.
Wenn der Dienstgeber allerdings einverstanden ist, kann man natürlich den Widerruf der Kündigung vereinbaren…
Beste Grße