Re:Re: Kündigung Dienstnehmer

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#69318
baumi
Teilnehmer

jetzt bin ich auch verwirrt, da sich meiner meinung nach die kv-sachen widersprechen.

1.) variante
der arbeitnehmer kann das arbeitsverhältnis (unter einhaltung, in dem fall die 6 wochen, der fristen) zum ende der arbeitswoche (kündigungstermin) lösen.

wenn ich mit heutigem datum die 6 wochen berücksichtige, hätte ich gesagt der letzte arbeitstag (wenn ende der arbeitswoche der freitag ist) der 25.07.08.

2.) variante (lt. arbeitsvertrag)

der arbeitnehmer kann das arbeitsverhältnis (unter einhaltung, in dem fall die 6 wochen, der fristen) zum ende eines kalendermonats (kündigungstermin) lösen.

wenn ich mit heutigem datum die 6 wochen berücksichtige, hätte ich gesagt der letzte arbeitstag ist 31.07.08.

da in seinem dienstvertrag drinnen steht “ gleiche fristen wie dienstgeber“ würde ich die variante 2 wählen, es dürfte bei euch verschiedene fristen geben, jenachdem ob der dienstnehmer oder der dienstgeber kündigt.

im ortner unter punkt 32.1.4.2.1 und 32.1.4.2.2. sind die sachen ganz gut beschrieben.

lgr
baumi