Re:Re: Kündigung Dienstnehmer

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Kündigung Dienstnehmer Re:Re: Kündigung Dienstnehmer

#69317
Schneider
Mitglied

Also ehrlich gesagt bin ich jetzt verwirrt!

Lt. KV steht drin: Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung nachstehender Fristen zum Ende der Arbeitswoche durch Kündigung lösen: Fristen zB über ein Jahr 2 Wochen! Heißt er könnte mit heute kündigen u. hätte danach noch 2 Wochen First, oder?

Lt. Arbeitsvertrag steht er hat die gleichen Fristen wie Dienstgeber!
KV: Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzl. Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Fristen zum Letzten eines Kalendermonats durch Kündiung lösen! Heißt dass das er trotzdem heute kündigen kann u. die Frist 6 Wochen sind (lt. KV) oder muss er am 30.06. kündigen?

Danke!!!!!!!!!!!