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1. September 2009 um 23:52 Uhr
#70891
Roland
Teilnehmer
Hallo Kathrin!
Eine Kündigung während einer Befristung ist ganz allgemein (ob behindert oder nicht ist egal) grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass diese Möglichkeit explizit vereinbart wurde.
Dann haben wir bei begünstigten Behinderten aber das bekannte Problem mit dem besonderen Kündigungsschutz.
LG