Re:Re: Kündigung Angestellter KV Metallgewerbe

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Roland
Teilnehmer

Hallo Conny!

Wenn dein gewerberechtl. GF Angestellter (er könnte ja auch Arbeiter sein!) ist, kommt das Ang.G. zum Tragen.

Prinzipiell muss dann die Kündigung per 15. / Monatsletzten im DV vereinbart werden, es sei denn, dass es diesbezüglich eine Art „Automatik“ im KV gibt (schau dir z.B. deinen § 9a im KV Metallwerbe Ang. an).

Dein Fall ist natürlich absolut problematisch – aus AG-Sicht könnte man aber ev. argumentieren, dass die Kündigungsmöglichkeit 15. bzw. Monatsletzter mündlich vereinbart wurde und vom AN halt der DV nie unterfertigt wurde – ob man damit dann durchkommt, weiß man jedoch nie!

Was sonst noch beachtenswert ist:
Auf die Schnelle fällt mir noch die Verständdigungspflicht an den Betriebsrat ein – und natürlich, ob es sich beim DN ev. um einen „besonders geschützten DN“ handelt.

LG