Re:Re: Krankenstand während einvernehmlicher Lösung

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#72769
Roland
Teilnehmer

Hallo Warren!

Einv. Lösung bleibt aufrecht, bezahlt wirst du übers Ang.G. oder EFZG.
Wenn du nach DV-Ende noch immer im Krankenstand bist, sollte GKK weiterbezahlen, eine EFZ-Pflicht des DG über das DV-Ende hinaus besteht nicht.

Soweit zur LV-Problematik, vergiss halt dann nicht die Meldung ans AMS, dass du arbeitslos bist.

LG