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8. Juli 2011 um 12:49 Uhr
#72769
Roland
Teilnehmer
Hallo Warren!
Einv. Lösung bleibt aufrecht, bezahlt wirst du übers Ang.G. oder EFZG.
Wenn du nach DV-Ende noch immer im Krankenstand bist, sollte GKK weiterbezahlen, eine EFZ-Pflicht des DG über das DV-Ende hinaus besteht nicht.
Soweit zur LV-Problematik, vergiss halt dann nicht die Meldung ans AMS, dass du arbeitslos bist.
LG