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27. September 2011 um 13:03 Uhr
#72896
Teilnehmer
Hallo Christian,
du hast mit deinem Vorgesetzten eine Urlaubsvereinbarung für den 30.9. und den 3.10. getroffen, diese gilt auch weiterhin, ein vorheriger Krankenstand ändert daran nichts.
LG Julia