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27. September 2011 um 13:03 Uhr
#72896
JB1
Teilnehmer
Hallo Christian,
du hast mit deinem Vorgesetzten eine Urlaubsvereinbarung für den 30.9. und den 3.10. getroffen, diese gilt auch weiterhin, ein vorheriger Krankenstand ändert daran nichts.
LG Julia