Re:Re: Krankenstand – Koppelung der Ersterkrankgung

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SchwarzSab
Mitglied

Hallo Eli,

ich bin auch nicht 100%ig sicher was die GKK meint mit gekoppelt.

Anspruch für Krankenstand von 18.8. bis lfd.

wäre 16 Tage volles Entgelt bis 2.9.
danach 28 Tage halbes Entgelt bis 30.9.
+ nochmal 26 Tage halbes Entgelt bis 27.10.


ab 28.10. kein Entgeltanspruch mehr da maximaldauer 70 Tage pro Krankenstand erreicht wurde (außer wenn DV schon länger dauern würde, hat mir aber nach 6 Wo + 4 Wo geklungen)

Hoffe das hilft dir weiter?

Lg Sabine