Re:Re: Krankenstand im Urlaub

Startseite Foren Krankenstand Krankenstand im Urlaub Re:Re: Krankenstand im Urlaub

#72320
Gerhartl
Teilnehmer

Judikatur liegt dazu meines Wissens nicht vor. In der Literatur findet sich folgende Stellungnahme: Die zeitliche Dauer ist auf eine Krankheit beschränkt. Mehrere nicht zusammenhängende Erkrankungen, deren Dauer jeweils drei Tage nicht übersteigt, werden nicht zusammengerechnet. Eine Zusammenrechnung wird aber für den Fall, dass sich eine kurze Krankheit vorerst bessert und dann ein Rückfall eintritt, anzunehmen sein (Reissner, Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht § 5 UrlG Rz 8; Kuderna, Urlaubsrecht § 5 Rz 6). Demnach würde es darauf ankommen, ob es sich um den Ausbruch einer neuen Krankheit oder die Forsetzung der ursprünglichen Krankheit handelt.