Re:Re: Krankenstand frage

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#71714
Mathias
Teilnehmer

Hallo Gizmo,

wie lange Dein Dienstgeber Dir den Lohn weiterzahlen muß, hängt in erster Linie von Deiner Betriebszugehörigkeit ab. Du bist Arbeiter? Dann bekommst Du in den ersten 5 Jahren Deiner Betriebszugehörigkeit pro Arbeitsjahr 6 Wochen lang den Lohn voll weiter gezahlt. Sind die 6 Wochen ausgeschöpft, bekommst Du weitere 4 Wochen lang den halben Lohn weiter gezahlt und beantragst bei der Gebietskrankenkasse Krankengeld. Solange der Dienstgeber 50 % zahlt, bekommst Du das halbe Krankengeld. Sind auch diese 4 Wochen ausgeschöpft, bekommst Du vom Dienstgeber gar nichts mehr und von der Gebietskrankenkasse das volle Krankengeld.

Das Krankgeld bekommst Du nicht automatisch, sondern Du mußt es beantragen!

Das Krankengeld gibt es für maximal ein Jahr, wenn Du in den letzten 12 Monaten mindestens 6 Monate lang krankenversichert warst. Das Krankengeld beträgt 50 % bzw. 60 % vom letzten Bruttolohn plus einem Zuschlag, wenn Du Anspruch auf Sonderzahlungen hast. Vom Krankengeld wird nur Lohnsteuer abgezogen.

Sprich rechtzeitig mit der Gebietskrankenkasse, damit es keine zu langen Verzögerungen bei der Auszahlung gibt. Für die Antragstellung brauchst Du eine Krankenstandsbestätigung vom Arzt und eine Arbeits- und Entgeltbestätigung vom Dienstgeber.

Alles Gute!

LG
Mathias