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12. August 2008 um 16:08 Uhr
#69502
biggi
Teilnehmer
Liebe Birgit!
Die Krankenkasse hat Recht.
Es gibt bei Angestellten einen halben Anspruch, wenn der Grundanspruch erschöpft ist.
Im Heft „Dienstgeberinfo 2/06“ der WGKK – zu finden auf http://www.wgkk.at im Archiv als PDF-Datei – ist das ganz gut beschrieben.
Liebe Grüße von Deiner Namensvetterin
Birgit
P.S.: Habe selber immer wieder Probleme, wenn einmal Angestellte mehr Krankenstände haben.