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28. September 2011 um 23:08 Uhr
#72900
Willi
Mitglied
Die absolute Grenze ist 3 Jahre (Verjährung).
Allerdings sehen viele Kollektivvertrag und/oder Arbeitsverträge deutlich kürzere Verfallsfristen vor.
Welcher Kollektivvertrag war denn auf das Arbeitsverhältnis anwendbar? (klingt mir schwer nach Gastgewerbe) Und: Gibt es einen Arbeitsvertrag, der eine Verfallsklausel enthält?