Re:Re: Krank im Urlaub

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#73675
IRD
Teilnehmer

JB1 hat geschrieben:
> er kann nicht krank gewesen sein, wenn er zur arbeit erschienen ist – das
> schließt sich aus. problematisch ist hier aber schon, dass der dienstnehmer
> VOR antritt des urlaubes erkrankt und nicht WÄHREND des urlaubes. in einem
> derartigen fall kann der dienstnehmer nämlich von der urlaubsvereinbarung
> zurücktreten, da während einer erkrankung kein urlaub vereinbart werden
> darf; dies würde dem erholungszweck des urlaubs zuwiderlaufen.
>
> jetzt hat es der dienstnehmer aber im vorliegenden fall verabsäumt,
> unverzüglich bekannt zugeben, dass er krank ist (das hätte er mMn bereits
> am mittwoch machen müssen-außer er konnte unmöglich telefonieren und auch
> niemanden damit beauftragen). hier kann man – je nachdem wie streng man das
> handhabt – eine verwarnung aussprechen, darüberhinaus treten die
> säumnisfolgen des § 8 Abs 8 AngG ein (kein entgelt für die dauer der
> säumnis).

Hallo,

bin neu hier und hätte dazu eine Frage. Wenn der Arbeitnehmer genau einen Tag vor seinem urlaub erkrankt ist bzw. meldet sich beim Arbeitgeber krank und der Arbeitgeber vermutet, dass er sich damit nur seinen Urlaub aufheben will. Wie kann man da vorgehen? Was kann ma da machen?

Ich bedanke mich im Voraus

mfg
P.D.