Re:Re: Krank im Urlaub

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#73150
JB1
Teilnehmer

er kann nicht krank gewesen sein, wenn er zur arbeit erschienen ist – das schließt sich aus. problematisch ist hier aber schon, dass der dienstnehmer VOR antritt des urlaubes erkrankt und nicht WÄHREND des urlaubes. in einem derartigen fall kann der dienstnehmer nämlich von der urlaubsvereinbarung zurücktreten, da während einer erkrankung kein urlaub vereinbart werden darf; dies würde dem erholungszweck des urlaubs zuwiderlaufen.

jetzt hat es der dienstnehmer aber im vorliegenden fall verabsäumt, unverzüglich bekannt zugeben, dass er krank ist (das hätte er mMn bereits am mittwoch machen müssen-außer er konnte unmöglich telefonieren und auch niemanden damit beauftragen). hier kann man – je nachdem wie streng man das handhabt – eine verwarnung aussprechen, darüberhinaus treten die säumnisfolgen des § 8 Abs 8 AngG ein (kein entgelt für die dauer der säumnis).