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30. Mai 2008 um 0:03 Uhr
#69275
Roland
Teilnehmer
Hallo Marco!
Da könnte eine Verwechslung vorliegen mit dem Kostenersatz vom pfändbaren Betrag (2% bei der ersten Zahlung, 1% bei Folgezahlungen).
Für die Drittschuldnererklärung können
– EUR 25,– verrechnet werden, wenn eine wiederkehrende Forderung gepfändet wurde und diese besteht;
– EUR 15,– in den sonstigen Fällen (z.B. wenn die gepfändete Forderung nicht mehr besteht, weil der Verpflichtete bereits ausgeschieden ist).
Siehe dazu auch „großer Ortner“, Stand 1.1.2008, Seite 1161.
LG