Re:Re: Konzernversetzung – Abfertigung § 67 Abs 3 EStG

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#71902
Martin
Teilnehmer

Hallo Bina!

Folgende erweiterte Problematik:

Die Abfertigungsrückstellungen beim Folgedienstgeber sind wahrscheinlich unter Anrechnun der Vordienstzeiten berechnet worden. Eine Trennungsklauselwiderspricht dem Sinne der „Übernahme mit allen Rechten und Pflichten“.
Deshalb sehe ich eine nachträgliche Trennung der Dienstverhältnisse nicht durchführbar.
Es sei denn…, es ist vor 6 Jahren die Übernahmevereinbarung falsch interpretiert worden:

D.h. wenn das alte Dienstverhältnis lediglich karenziert wurde und jetzt beendet wird, dann könnte das alte Dienstverhältnis jetzt aufgelöst werden und die Abfertigung begünstigt ausbezahlt werden.
Die Abfertigungszeiten beim neuen Dienstgeber fangen in diesem Fall bei Null im Eintrittsjahr an.