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17. Juni 2008 um 7:26 Uhr
#69338
Mitglied
Hallo Roland,
ich habe dem Klienten noch einmal meine Ausarbeitung für Ihn von vor 2 Jahren zum Thema Gastgewerbe & Werkvertrag zukommen lassen mit den dazugehörigen Urteilen. Zusätzlich hätte ich ihm angeboten, dass er gerne den Werkvertrag den er mit dem Auftragnehmer abschließen möchte an uns weiterleiten kann & wir Ihn der Gebietskrankenkasse zur Überprüfung vorlegen.
Der Klient hat sich dazu entschieden den Mitarbeiter aufgrund seiner Tätigkeit als Kellner weiter als tageweise Aushilfe bzw. geringfügig lfd. zu beschäftigen.
lg sabine