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16. Juni 2008 um 7:55 Uhr
#69330
Mitglied
Hallo Roland,
danke, hatte ich schon befürchtet.
Soweit ich es bisher beurteilen konnte liegt gerade in der Tätigkeit die der Betreffende für die Firma erbringt eben kein Werkvertrag sondern ein normales echtes Dienstverhältnis vor. Daher plädiere ich bei der Firma immer zur Anmeldung – was die natürlich nicht einsehen weil der ja einen GEWERBESCHEIN hat (als wäre das ein Allheilmittel).
Denke ich kann Sie nur auf das Risiko einer Strafe hinweisen und die Firma muss selbst entscheiden.
lg sabine