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12. Juni 2008 um 11:56 Uhr
#69313
Mitglied
Hallo Sabine!
Abgesehen davon, ob im Gastgewerbe überhaupt jemand im Werkvertrag beschäftigt werden kann (ich wüsste nicht, welche Tätigkeit das wäre), muss der-/diejenige, der/die im Werkvertrag tätig ist, sowieso über eine Pflichtversicherung (höchstwahrscheinlich SVA) verfügen. Und wenn er das nachweisen kann, dann dürfte auch die KIAB nichts dagegen haben.
lg
Wolfi