Re:Re: KOMMSt freie DN

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#71093
brigitte
Teilnehmer

Hallo Martin,

zu diesem Thema schrieb gestern Herr Kurzböck in seinem Forum, dass die Entrichtung der Kommst von freien Dienstnehmern an die Gemeinde zu entrichten ist, wo der Geschäftssitz des Unternehmens ist. Bei meiner zitierten Firma (ein Verband) ist es so, dass freie DN am Hauptsitz in Linz und welche in der Filiale Wels beschäftigt sind. Jetzt bin ich ein bisschen verunsichert. Ist der Geschäftssitz der Hauptsitz der Firma oder kann auch eine Filiale ein Geschäftssitz sein, sodass Kommst nach Linz und Wels abzuführen sind? Oder denke ich einfach zu kompliziert? Vielleicht kannst du meinen Knoten im Gehirn lösen.

Liebe Grüße
Brigitte