Re:Re: KommST. bei Telearbeit

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#69559
Martin
Teilnehmer

Hallo rawuzl!

ich sehe das so wie bei versicherungsvertretern.
Es muß eine KommSt Betriebsstätte begründet werden.
Alleine das Tätigwerden ist zu wenig.
D.h. wenn ein vertreter, oder teleworker nur arbeitet, aber keine abschlußvollmacht für geschäfte hat, nur als repräsentant tätig ist u.ä. bleibt die KommSt nur beim Betriebssitz.