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28. August 2008 um 8:35 Uhr
#69559
Teilnehmer
Hallo rawuzl!
ich sehe das so wie bei versicherungsvertretern.
Es muß eine KommSt Betriebsstätte begründet werden.
Alleine das Tätigwerden ist zu wenig.
D.h. wenn ein vertreter, oder teleworker nur arbeitet, aber keine abschlußvollmacht für geschäfte hat, nur als repräsentant tätig ist u.ä. bleibt die KommSt nur beim Betriebssitz.