Re:Re: Kommanditist

#71317
Roland
Teilnehmer

Lieber Wolfgang!

Ich hätte mir dazu ein paar Abhandlungen aus der ASok bzw. SWK angeschaut und bin dadurch eigentlich noch mehr verwirrt als vorher.
Deshalb kann ich dir leider keine gesicherte Auskunft geben, da ich bisher keinen solchen Fall bearbeiten „durfte“.

Folgenden interessanten Passus habe ich aber in der ASoK Feb. 2007 gefunden:

Hinsichtlich der Kommanditisten ist zu differenzieren. Sind diese aufgrund eines echten oder freien Dienstvertrages beschäftigt, begründet dies im ersteren Fall eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 2 ASVG, im letzteren nach § 4 Abs. 4 ASVG. Keine Pflichtversicherung nach dem ASVG besteht, wenn der Kommanditist lediglich eine Tätigkeitsvergütung erhält, die im Rahmen der Gewinnverteilung erfolgsabhängig zur Auszahlung gelangt. Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG besteht, wenn das Gesellschaftsverhältnis des Kommanditisten nach dem 30. 6. 1998 begründet wurde (§ 276 Abs. 4 GSVG) und der Kommanditist eine selbständige Erwerbstätigkeit (als sog. „neuer Selbständiger“) ausübt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Gesellschafter uneingeschränkt am Verlust im Sinne einer Nachschussverpflichtung über die Kommanditeinlage hinaus beteiligt ist, wenn ihm Geschäftsführungsbefugnisse eingeräumt werden, er als Arbeitsgesellschafter tätig ist oder er ein Mitspracherecht bezüglich der laufenden Geschäfte der KG hat.

LG