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1. Februar 2012 um 15:03 Uhr
#73099
Roland
Teilnehmer
Hallo Kathrin!
Jetzt darf ich ein bisserl böse sein:
Vielleicht übersieht der Prüfer ja, dass es sich hier um das Kilometergeld und nicht um Diäten handelt …
Ev. RZ 710 bzw. 710a aus den LSt-RL raussuchen.
Eventuell noch ein Wort zu deiner Stellungnahme:
Wenn sich der DN vom Dienstort zur Baustelle bewegt, brauchst du eigentlich gar keinen KV, um die Kilometergelder abgabenfrei abrechnen zu können.
Die lohngestaltende Vorschrift ist nur dort notwendig, wo der DN von zu Hause zur Baustelle (oder Montageort) fahren würde (siehe RZ 709 LSt-RL). Diesfalls würde ja für „andere“ DN die „Kalendermonatsregelung“ (ab RZ 705 LSt-RL) gelten.
LG
LG