Re:Re: KM-Geld freie DN

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Anonymous
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Hallo Brigitte und Ulrike!

Bin selbst ein ‚freier DN‘ und hätte folgende Antwortvorschläge für euch:

1. Brigitte: Vollkommen richtig, dass ein Teil des km-Geldes (Kosten eines öffentl. Verkehrsmittels = ca. 10 Cent) beitragsfrei behandelt werden kann, der Rest ist pflichtig. Meiner Meinung nach gilt das für alle Fahrten zu den Arbeitsorten und wieder zurück zur Wohnung.

2. Ulrike: Das km-Geld für freie DN war nur sv-frei, nicht steuerfrei (müssen auch auf der § 109a-Mitteilung aufscheinen)!
Beim Finanzamt kannst du die km-Gelder und Diäten als Betriebsausgaben geltend machen.

Hoffe, dass ich euch helfen konnte und wünsche noch einen schönen Tag.

LG Roland