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27. Dezember 2005 um 12:54 Uhr
#66310
Anonymous
Teilnehmer
Die KM-Geld Sätze sind so lange gültig, als der KV gültig ist.
Wenn ihr jetzt mehr bezahlt, dann schön für die Dienstnehmer. Anspruch nur in der Höhe des KV.
Aber Vorsicht: Anspruchsprinzip (SV) und Zuflußprinzip (Steuer)!
Bis 27.Oktober hatte der DN einen Anspruch auf max. € 0,36
Wenn Du jetzt für eine „alte“ Dienstreise den neuen Satz verrechnest
könnte, (lt. ARD) der Differenzbetrag von 2 Cent zwar steuerfrei, aber SV-pflichtig sein!
Grüsse
Martin