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20. Januar 2009 um 22:03 Uhr
#70075
Teilnehmer
Hallo Angie!
Bei einem „durchlaufenden“ geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kommt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze nicht zur Anwendung –> keine Gefahr!
Und die Sonderzahlungen wirken sich im Hinblick auf das Kinderbetreuungsgeld auch nicht aus.
Obendrein gesagt: Bei solch niedrigen Bezügen läuft man sowieso nicht Gefahr, dass man die Zuverdientsgrenze überschreitet.
LG