Re:Re: Kinderbetreuungsgeld während Urlaubsverbrauch

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#71503
Roland
Teilnehmer

Hallo Gerhard!

Frage 1: In den ersten 8 (oder 12) Wochen nach der Geburt fließt kein KBG, sondern das Wochengeld zu, daher ruht das KBG (§ 6 KBGG).
Der Zeitraum des Wochengeldbezugs kann aber dem Papa zugerechnet werden, sollte er als erster KBG beantragen (wie in der ersten Antwort geschildert).
Daher sollte der Papa bis zum Ablauf des 4. Lebensmonats des Kindes KBG beanspruchen, für die restlichen 20 Monate dann die Mama.
Habe ich die Frage somit eh beantwortet? – mir war die Fragestellung nicht 100%ig klar.

Frage 2: Richtig, siehe dazu § 8 Abs. 1 Z1 KBGG –> Kalendermonate mit Anspruch auf Auszahlung!

LG