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6. März 2008 um 10:24 Uhr
#69061
Teilnehmer
Hallo Roland,
ich hätte zu diesem Thema eine ähnlich Frage:
Der Dienstort eines Dienstnehmers ist sein Wohnort, d.h. er fährt von seinem Wohnort aus in den Außendienst mit seinem Privat-PKW und bekommt KM-Geld bezahlt. 2x in der Woche aber fährt er in die Firma, um Daten einzugeben – für diese Fahrt bekommt er ebenfalls steuerfreies KM-Geld bezahl. Ist da ok? Spielt hier auch „das Überwiegen“ eine Rolle?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Danke
LG
Brigitte