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4. März 2008 um 9:30 Uhr
#69056
dobibeda
Teilnehmer
Danke für die prompte Anwort!
ich möchte aber noch dazu ergänzen: Der Arbeitsort in Wels ist keine Betriebsstätte, sondern eine „fremde“ Firma.
Es gibt zwischen den beiden Firmen eine Vereinbarung, dass der DN an 2 Tagen „zur Verfügung“ gestellt wird. Die anteiligen Lohnkosten
werden der „fremden“ Firma in Rechnung gestellt.
Für die neuerliche Hilfe besten Dank im Voraus.
LG